AGB
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden „AGB“) bilden einen integrierenden Bestandteil sämtlicher Angebote, Lieferungen und sonstigen Leistungen der MÖLZER GmbH. Abweichende Geschäftsbedingungen sind für die MÖLZER GmbH nicht verbindlich, selbst wenn sie diesen nicht widerspricht oder diese vom Vertragspartner zur ausdrücklichen Bedingung erhoben werden, es sei denn, dass die MÖLZER GmbH diese Abweichungen ausdrücklich schriftlich anerkennt. Für Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes geltend diese AGB nur insoweit, als sie nicht zwingendem Recht widersprechen. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht. In diese AGB kann im Geschäftslokal der MÖLZER GmbH sowie im Internet (www.moelzer.at) Einsicht genommen werden. Die Unkenntnis einzelner Bestimmungen dieser AGB durch den Vertragspartner der MÖLZER GmbH steht deren Geltung nicht entgegen.
2. Angebote und Kostenvoranschläge
Angebote der MÖLZER GmbH gelten als freibleibend und unverbindlich, ebenso wie alle Angaben in Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder auf der Homepage. Sämtliche Angebots- und Projektunterlagen dürfen ohne Zustimmung der MÖLZER GmbH weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden, sie bleiben das geistige Eigentum der MÖLZER GmbH. Kostenvoranschläge sind grundsätzlich entgeltlich. Die MÖLZER GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der von ihr ausgestellten Kostenvoranschläge.
3. Preise
Die von der MÖLZER GmbH bekannt gegebenen Preise sind nicht als Pauschalpreis zu verstehen. Die Preise sind zudem, wenn nicht ausdrücklich schriftlich anderes vereinbart wird, Nettopreise ab Firmensitz ohne Nachlässe oder Skonti sowie insbesondere exklusive der Kosten der Verpackung, Verladung und ähnlichem. Die Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt des erstmaligen Preisangebotes. Sollten sich die Kosten bis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses erhöhen, so ist die MÖLZER GmbH berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.
4. Lieferung
Lieferfristen und -termine sind, wenn ihre Verbindlichkeit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wird, stets unverbindlich. Die MÖLZER GmbH haftet nicht für unverschuldete oder fahrlässig verursachte Lieferverzögerungen. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Vertrages ist die MÖLZER GmbH berechtigt, Lieferfristen und -termine neu festzusetzen. Im Falle einer durch den Vertragspartner verursachten Unterbrechung, Behinderung oder Verzögerung der Leistungsausführung hat dieser alle dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen und ist die MÖLZER GmbH berechtigt, ihre bereits erbrachten Leistungen und ihren Aufwand fällig zu stellen.
5. Zahlungsbedingungen
Soweit nicht andere Zahlungsmodalitäten und -termine ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden, gelten Rechnungen der MÖLZER GmbH als sofort fällig. Eingeräumte Rabatte sind mit der termingerechten Leistung der vollständigen Zahlung bedingt. Die MÖLZER GmbH ist berechtigt, Teilleistungen mittels Teilrechnungen abzurechnen und Teilzahlungen zu begehren. Dem Vertragspartner steht der Einwand der nicht vollständigen Erfüllung oder der mangelnden Fälligkeit auch im Falle von Mängeleinreden nicht zu. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen oder die Zurückbehaltung von Zahlungen von Seiten des Vertragspartners der MÖLZER GmbH ist unzulässig Im Falle des Zahlungsverzuges eines Vertragspartners der MÖLZER GmbH gelten 12 % Verzugszinsen als vereinbart. Weiters gilt im Falle des Zahlungsverzuges eine Mahn- und Evidenzgebühr von € 25,00 im Sinne einer pauschalen Untergrenze als vereinbart. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bzw. darüber hinaus gehender Eintreibungskosten bleibt davon unberührt.
6. Eigentumsvorbehalt
Die MÖLZER GmbH behält sich bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung resultierenden Forderungen das Eigentum an den von ihr gelieferten und montierten Waren vor. Vor der vollständigen Bezahlung der offenen Forderungen ist es dem Vertragspartner ohne ausdrückliche Zustimmung der MÖLZER GmbH untersagt, die Waren oder Geräte zu verpfänden, sicherungsweise zu übereignen oder Dritten sonstige Rechte daran einzuräumen. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.
7. Gewährleistung
Bei Vorliegen eines gewährleistungspflichtigen Mangels hat die MÖLZER GmbH nach ihrer Wahl am Erfüllungsort die mangelhafte Ware bzw. den mangelhaften Teil nachzubessern oder sich zwecks Nachbesserung zusenden zu lassen oder eine angemessene Preisminderung vorzunehmen. Alle im Zusammenhang mit der Mängelbehebung entstehenden Nebenkosten (zB für Ein- und Ausbau, Transport, Entsorgung, Fahrtzeit etc.) gehen zu Lasten des Vertragspartners der MÖLZER GmbH. Dies gilt auch im Falle der Durchführung von Garantiereparaturen. Die Gewährleistungsfrist beträgt, sofern auf Seiten des Vertragspartners der MÖLZER GmbH ein unternehmensbezogenes Geschäft vorliegt, ein Jahr ab Übergabe. In diesem Fall sind der MÖLZER GmbH auch zumindest zwei Versuche zur Mängelbehebung einzuräumen, die Beweislast für das Bestehen eines Mangels im Zeitpunkt der Übergabe obliegt dem Vertragspartner der MÖLZER GmbH. Sind Mängelbehauptungen des Vertragspartners der MÖLZER GmbH unberechtigt, ist dieser verpflichtet, der MÖLZER GmbH die entstandenen Aufwendungen (für die Feststellung der Mängelfreiheit, für die Fehlerbehebung etc.) angemessen zu vergüten. Wird eine Mängelrüge nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt. Beim Verkauf gebrauchter Waren übernimmt die MÖLZER GmbH keinerlei Gewähr.
8. Rücktrittsrecht
Ein Vertragsrücktritt oder eine Vertragsanpassung wegen laesio enormis, Irrtum und Wegfall der Geschäftsgrundlage durch den Vertragspartner der MÖLZER GmbH wird ausgeschlossen. Falls über das Vermögen des Vertragspartners der MÖLZER GmbH ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen wird, ist diese berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle der Stornierung eines Auftrages (aus welchen Gründen auch immer) ist die MÖLZER GmbH unabhängig von einer allfälligen Berechtigung oder Nichtberechtigung dieser Stornierung berechtigt, eine Stornogebühr von 20 % des Bruttoauftragswertes zu verlangen – dies im Sinne eines pauschalen Schadenersatzanspruchs. Allfällige darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche der MÖLZER GmbH bleiben hiervon unberührt.
9. Haftung
Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit der Leistung, Verzug etc., haftet die MÖLZER GmbH bei Vermögensschäden nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Schadenersatzansprüche unternehmerischer Vertragspartner der MÖLZER GmbH sind bei sonstigem Verfall binnen sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens gerichtlich geltend zu machen. 10. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl Erfüllungsort für sämtliche der MÖLZER GmbH zu erfüllenden Verpflichtungen ist der Sitz der MÖLZER GmbH. Für sämtliche Streitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis ist das für den Sitz der MÖLZER GmbH örtlich zuständige Gericht zuständig. Für alle unter Zugrundelegung dieser AGB abgeschlossenen Verträge wird die Anwendung des österreichischen Rechtes vereinbart.